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St. Josef
Altdorf
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Vereinsstatuten pdf |
I.
Name und Sitz
Der Verein der Ehemaligen von St. Josef ist ein Verein
im Sinne von
Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetztbuches. Sitz des
Vereins ist Altdorf.
II. Vereinszweck
Der Verein der Ehemaligen von St. Josef hat zum Ziel, den Kontakt
zwischen dem St. Josef und den Ehemaligen zu fördern.
Hierzu soll jährlich
ein Fest organisiert werden (immer am Samstag nach St. Josef) und
die Adressdaten der Ehemaligen gepflegt werden. Er unterstützt
die Mariannhillermissionare in ihrer Tätigkeit
III. Mitgliedschaft
Der Verein der Ehemaligen von St. Josef setzt sich zusammen aus:
a) ehemaligen Schülern und Schülerinnen von St. Josef,
b) den Internatsschülern von St. Josef
c) den Betreuern von St. Josef
d) und Sympathisanten
Die unter a) bis c) aufgeführten Personen werden automatisch Mitglied
des Vereins.
Die automatische Mitgliedschaft soll die Administration
erleichtern und wird aufgrund der fehlenden Pflichten als unproblematisch
angesehen.
Wer nicht Mitglied sein möchte, teilt dies dem Vorstand mit.
IV.
Organisation
Der Verein der Ehemaligen von St. Josef verfügt über folgende
Organe:
1. Generalversammlung der Mitglieder (GV)
2. Vorstand
Generalversammlung
Die Generalversammlung ist die Versammlung aller Mitglieder des
Verein der Ehemaligen von St. Josef und findet jährlich
anlässlich
des Fests des Vereins der Ehemaligen von St. Josef statt.
Die
GV ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Vorstandsmitglied
und vier weitere Mitglieder anwesend sind.
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder mit je einer Stimme.
Die GV wählt den Vorstand und beschliesst über weitere den
Verein betreffende Angelegenheiten.
Vorstand
Der Vorstand besteht aus 3 Mitgliedern des Vereins.
Der Vorstand wird von der GV auf ein Jahr gewählt.
Der Vorstand konstituiert sich selbst.
Der Vorstand hat die Aufgabe den Verein gegen aussen zu repräsentieren,
das Verzeichnis der Mitglieder zu führen und jährlich
ein Fest (inkl. GV) durchzuführen.
V. Mittel
Um den administrativen Aufwand klein zu halten, werden keine
Jahresbeiträge
erhoben.
Administrative Auslagen und Massnahmen zur Unterstützung
der Mariannhiller werden durch Spenden finanziert.
Der Kassier
des Vorstands führt die Kasse und präsentiert die
Jahresrechnung an der GV.
VI. Änderung
von Statuten
Änderungen der Statuten können mit Ausnahme der Zweckbestimmung
jederzeit mit Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Mitglieder
an einer GV beschlossen
werden.
Änderung der Zweckbestimmung müssen 30 Tage vor der GV an alle
Mitglieder schriftlich versendet werden.
VII. Schlussbestimmungen
Die Statuten treten am Tag Ihrer Annahme durch die konstituierende
Versammlung in Kraft.
Sie sind anlässlich der Gründungsversammlung
vom 23. März 2002 angenommen worden.
Altdorf, den 23.
März 2002
Der Vorstand